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   BPatG, 24.06.2008 - 27 W (pat) 85/07   

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BPatG, 24.06.2008 - 27 W (pat) 85/07 (https://dejure.org/2008,29748)
BPatG, Entscheidung vom 24.06.2008 - 27 W (pat) 85/07 (https://dejure.org/2008,29748)
BPatG, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 27 W (pat) 85/07 (https://dejure.org/2008,29748)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.03.1972 - I ZB 7/70
    Auszug aus BPatG, 24.06.2008 - 27 W (pat) 85/07
    Die für eine Billigkeitsentscheidung erforderlichen Umstände liegen dabei allerdings nicht schon allein deshalb vor, dass ein Rechtsmittel keinen Erfolg hatte (vgl. BGH GRUR 1972, 600, 601 - Lewapur).
  • BGH, 02.04.1998 - I ZB 22/93

    "Puma"; Kostenregelung nach Rücknahme des Widerspruchs gegen eine IR-Marke;

    Auszug aus BPatG, 24.06.2008 - 27 W (pat) 85/07
    Wie der BGH in seiner "PUMA"-Entscheidung (vgl. GRUR 1998, 818) zutreffend festgestellt, ist § 269 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 ZPO n. F. (die mit den in der Entscheidung genannten Normen des § 269 Abs. 3 Satz 1 und 3 ZPO a. F. identisch sind) gemäß § 82 Abs. 1 MarkenG auf den Fall der Widerspruchsrücknahme entsprechend anzuwenden.
  • BPatG, 24.06.2008 - 27 W (pat) 120/07
    Auszug aus BPatG, 24.06.2008 - 27 W (pat) 85/07
    Mit dem im Parallelverfahren 27 W (pat) 120/07 angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss der Markenstelle vom 1. August 2007 hat diese auf den entsprechenden Festsetzungsantrag der Inhaberin der angegriffenen Marke die dieser von der Widersprechenden zu erstattenden Kosten auf insgesamt 1.182,80 EUR festgesetzt; unter Berufung auf BPatGE 16, 259 hat sie dabei die Ansicht vertreten, durch die Widerspruchsrücknahme seien nur die vorangegangenen Sachentscheidungen der Markenstelle, nicht aber die Kostengrundentscheidung gegenstandslos geworden; diese bilde vielmehr Grundlage der Kostenfestsetzung.
  • BPatG, 17.07.2002 - 26 W (pat) 65/00
    Auszug aus BPatG, 24.06.2008 - 27 W (pat) 85/07
    Die Kostenauferlegung resultiere daraus, dass die Widersprechende von einem isolierten Schutz des Wortbestandteils "extra" nicht ernstlich ausgehen haben können; denn bereits mit Beschlüssen der Markenstelle für Klasse 21 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 3. Juli 1998 und 16. November 1999 sei die Anmeldung der Widerspruchsmarke wegen des beschreibenden Begriffsinhalts des Wortbestandteils zurückgewiesen worden und auch das Bundespatentgericht habe mit Beschluss vom 17. Juli 2002 (Az. 26 W (pat) 65/00) - den Verfahrensbevollmächtigten der Widersprechenden zugestellt am 18. November 2002 - zwar die vorgenannten Beschlüsse der Markenstelle aufgehoben, gleichzeitig aber die Schutzunfähigkeit des Wortbestandteils bestätigt und ausdrücklich klargestellt, dass sich ein Schutz der Widerspruchsmarke allein aus deren grafischen Gestaltung ergebe.
  • BPatG, 03.02.2012 - 33 W (pat) 547/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Omega/OMEGA" - zur Kostenentscheidung im

    Nach Rücknahme des Widerspruchs im Beschwerdeverfahren kann nach allgemeiner Meinung eine Entscheidung über die Kosten des patentamtlichen Widerspruchs- und des gerichtlichen Beschwerdeverfahrens veranlasst sein (vgl. BPatGE 16, 259 (261); BPatGE 14, 247 (249); BPatG 27 W (pat) 85/07; BPatG 27 W (pat) 120/07; HK/Fuchs-Wissemann 2. Aufl., § 71 Rd. 3; Ströbele/Hacker MarkenG, 10. Aufl., § 66 Rd. 78).

    bb) Die Gegenmeinung geht davon aus, dass die vorausgegangenen Beschlüsse des DPMA durch die Rücknahme des Widerspruchs auch hinsichtlich der darin getroffenen Kostenentscheidung, mithin insgesamt wirkungslos werden (so BPatG 27 W (pat) 85/07; BPatG 27 W (pat) 120/07; Ingerl/Rohnke, MarkenR, 3. Aufl., § 42 Rd. 62).

    Gleichwohl soll aber über die Kosten des Widerspruchsverfahrens entschieden werden, weil die Rücknahme des Widerspruchs "in Anwendung des in § 140 BGB zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens in Anträge nach § 63 Abs. 1 Satz 3 bzw. § 71 Abs. 4 MarkenG umzudeuten" sei (so BPatG 27 W (pat) 85/07; BPatG 27 W (pat) 120/07).

  • BPatG, 24.06.2008 - 27 W (pat) 120/07
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 24. Juni 2008 in der Parallelsache 27 W (pat) 85/07 im Anschluss an BGH GRUR 1998, 818 Puma nämlich im Einzelnen ausgeführt hat, ist § 269 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 ZPO n. F. (die mit den in der Entscheidung genannten Normen des § 269 Abs. 3 Satz 1 und 3 ZPO a. F. identisch sind) gemäß § 82 Abs. 1 MarkenG auf den Fall der Widerspruchsrücknahme entsprechend anzuwenden.

    Soweit die Widersprechende über die Aufhebung des Kostenfestsetzungsbeschlusses hinaus auch die Zurückweisung des Kostenfestsetzungsantrages begehrt, ist die Beschwerde unbegründet, weil dieser Antrag der Inhaberin der angegriffenen Marke nicht (mehr) unzulässig oder (zur Zeit) unbegründet ist, nachdem der Senat in dem Parallelverfahren 27 W (pat) 85/07 mit Beschluss vom heutigen Tage eine alle Verfahrensabschnitte erfassende endgültige Kosten(grund)entscheidung getroffen hat.

    Bei richtiger Verfahrensbehandlung durch die Markenabteilung hätten sich die Verfahrensbeteiligten nämlich in derselben Situation befunden, wie dies nunmehr nach Erlass des vorliegenden Beschlusses und der Kostengrundentscheidung im Parallelverfahren 27 W (pat) 85/07 der Fall ist.

  • BPatG, 15.03.2021 - 26 W (pat) 12/20
    b) Auch im Markenrecht ist es anerkannt, dass bei Rücknahme des Widerspruchs im Beschwerdeverfahren die Sach- und Kostenentscheidungen des DPMA nach § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i. V. m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO wirkungslos werden und § 269 Abs. 4 Satz 1 ZPO analog anwendbar ist (vgl. BGH GRUR 1998, 818 - Puma; BPatG 27 W (pat) 120/07 - Kostenfolgen bei Widerspruchsrücknahme; 27 W (pat) 85/07 - Kostenfolgen bei Widerspruchsrücknahme; 24 W (pat) 31/14 - MEDISKIN/medi/mediven/medi WIN).
  • BPatG, 29.08.2022 - 28 W (pat) 552/21
    Auch im Markenrecht ist es anerkannt, dass bei Rücknahme des Widerspruchs im Beschwerdeverfahren die Sach- und Kostenentscheidungen des DPMA nach § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i. V. m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO wirkungslos werden und § 269 Abs. 4 Satz 1 ZPO analog anwendbar ist (vgl. BGH GRUR 1998, 818 - Puma; BPatG 27 W (pat) 120/07 - Kostenfolgen bei Widerspruchsrücknahme; 27 W (pat) 85/07 - Kostenfolgen bei Widerspruchsrücknahme; 24 W (pat) 31/14 - MEDISKIN/medi/mediven/medi WIN).
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